AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Poseidon Watercooler® GmbH
Stand: 01.01.2006

Sämtliche Verträge sowie Lieferungen und Leistungen der Poseidon Watercooler GmbH erfolgen ausschließlich gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, da der Vertragspartner die Bedingungen der Poseidon Watercooler GmbH anerkennt. Abweichende Bedingungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch Poseidon Watercooler GmbH.


I. Allgemeiner Teil
Die Bedingungen in diesem allgemeinen Teil gelten soweit nicht gemäß der Sonderregelungen in Teil II eine abweichende Regelung getroffen wurde.

1. Vertragsschluss
An schriftliche Angebote ist Poseidon Watercooler GmbH 14 Tage gebunden. Mündliche Angebote können nur sofort angenommen werden.

2. Zahlungsbedingungen
Es ist grundsätzlich Vorkasse vereinbart. Die Ware wird demgemäss erst versandt, sobald der vollständige Preis inklusive sämtlicher Nebenkosten eingegangen ist. Der angegebene Preis versteht sich gegenüber Kaufleuten ab Lager zzgl. Versandkosten, Transportversicherung und MwSt. Der angegebene Preis versteht sich gegenüber Verbrauchern zzgl. Versandkosten und inklusive MwSt.
Die Rechnungen von Poseidon Watercooler GmbH sind grundsätzlich sofort und ohne Abzug zahlbar und fällig.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht gerichtlich festgestellt, unbestritten oder von Poseidon Watercooler GmbH anerkannt ist.
Mit dem Tage der Fälligkeit sind die Forderungen von Poseidon Watercooler GmbH mit 5% zu verzinsen, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt (Fälligkeitszinsen).
Die Parteien vereinbaren Mahngebühren in Höhe von 5,00 € ab der zweiten Mahnung. Dem Vertragspartner bleibt es unbelassen, nachzuweisen ein Schaden sei nicht oder nur in einem wesentlich geringeren Umfang entstanden.
Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähig- oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, hat Poseidon Watercooler GmbH ein Zurückbehaltungsrecht, solange nicht alle Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis erfüllt worden sind (§ 273 BGB).

3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, soweit es sich bei dem Vertragspartner nicht um einen Verbraucher handelt, auf Gefahr des Vertragspartners. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer, Spediteur, Frachtführer oder sonstige Beförderungsperson geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung – auch bei frachtfreier Lieferung – auf den Vertragspartner über.
Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich, es sei denn, eine Lieferfrist ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Teillieferungen sind zulässig. Ist ein Artikel nicht sofort lieferbar, so wird dieser bei Verfügbarkeit kostenfrei nachgesandt. Die Lieferung erfolgt unverzüglich, solange der Vorrat reicht. Der Vertragspartner wird über eine eventuelle Nichtverfügbarkeit unterrichtet.
Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht, eventuell auch nur in Teilmengen. Bei Spitzenweinen behält sich Poseidon Watercooler GmbH eine Mengenkürzung vor. Sollte bei einem Wein bis € 15,00 der Vorrat aufgebraucht sein oder ein Jahrgangswechsel stattgefunden haben, liefert Poseidon Watercooler GmbH den Folgejahrgang, es sei denn, der Vertragsparter erwähnt ausdrücklich in der Bestellung, dass der Folgejahrgang nicht gewünscht wird.

4. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Poseidon Watercooler GmbH. Der Vertragspartner ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Vertragspartner hiermit im Voraus an Poseidon Watercooler GmbH ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer). Poseidon Watercooler GmbH nimmt die Abtretung an. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt Poseidon Watercooler GmbH weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt.

5. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, so hat dieser bei der Warenannahme der Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377 ff. HGB nachzukommen. Er ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel bzw. Fehllieferung gegenüber Poseidon Watercooler GmbH schriftlich zu rügen, anderenfalls ist der Vertragspartner mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt ein Jahr.

6. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegenüber Poseidon Watercooler GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn, Poseidon Watercooler GmbH, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfe handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig oder verletzte eine Kardinalpflicht des Vertrages oder das Leben, den Körper oder die Gesundheit des Vertragspartners oder Poseidon Watercooler GmbH hat eine Garantiehaftung übernommen.
Die Haftung von Poseidon Watercooler GmbH ist hinsichtlich Vermögens- und Sachschäden für nicht voraussehbare, vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen .

7. Datenschutz
Poseidon Watercooler GmbH speichert die für die Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses anfallenden Daten gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bentwisch. Gerichtsstand ist Rostock, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt.

9. Salvatorische Klausel/Nebenabreden
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

II. Sonderreglungen
A. Sonderreglungen für die Gerätevermietung und die Lieferung dazugehöriger Produkte
Der nachfolgende Teil ergänzt bzw. ersetzt die Regelungen in Ziff. I. für die Gerätevermietung und die Lieferung dazugehöriger Produkte.

1. Vertragsschluss
Mit Ausfüllen des Lieferantrages gibt der Vertragspartner ein Angebot zum Abschluss einer Liefervereinbarung ab. Poseidon Watercooler GmbH ist berechtigt, das Angebot binnen 10 Werktagen anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich durch Übersendung der unterschriebenen Liefervereinbarung oder konkludent durch das Aufstellen der/des jeweiligen Geräte/s erfolgen.

2. Gegenstand der Vereinbarung
Poseidon Watercooler GmbH stellt dem Kunden gemäß der Liefervereinbarung die jeweiligen Geräte zur Verfügung und führt bei Mietgeräten während der Vertragslaufzeit mit Ausnahme von Desinfektions-, Reinigungs- und Entkalkungsarbeiten alle durch natürlichen Verschleiß auftretenden Reparaturen ausschließlich erforderlicher Ersatzteile ohne Berechnung aus. Der Vertragspartner ist verpflichtet, in einem Zyklus von drei Monaten Reinigungs- und Entkalkungsarbeiten durch Poseidon Watercooler GmbH durchführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vertragspartner. Desweiteren ist der Vertragspartner verpflichtet, bei Rückgabe des Gerätes dieses durch Poseidon Watercooler GmbH (end)reinigen und -desinfizieren zu lassen.

3. Laufzeit und Kündigung
Die Liefervereinbarung wird auf bestimmte Zeit, wie vereinbart, geschlossen. Sie verlängert sich jeweils um die vereinbarte Laufzeit, wenn nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird, es sei denn es ist eine kürzere Kündigungsfrist schriftlich vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4. Abnahmeverpflichtung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine bestimmte Menge der mit dem Mietgerät zu verarbeitenden Produkte monatlich abzunehmen. Eventuelle Mengendifferenzen zwischen den tatsächlich mit den Geräten verarbeiteten oder genutzten und der von Poseidon Watercooler GmbH bezogenen bezogenen Produktmenge sowie für zuwenig bezogene Einheiten, werden dem Vertragspartner mit 10 Cent pro Tassen- bzw. Bechereinheit als Vertragsstrafe berechnet, ohne dass es eines weiteren Nachweises bedarf.
Die Belieferung der mit dem Gerät zu verarbeitenden Produkte erfolgt in periodischen Abständen durch Poseidon Watercooler GmbH – grundsätzlich ohne Aufforderung durch den Vertragspartner. Bei einer Direktbestellung des Vertragspartners erfolgt die Belieferung durch Poseidon Watercooler GmbH binnen sechs Arbeitstagen.

5. Warenbindung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit den gesamten Bedarf an Produkten, die in den zur Verfügung gestellten Mietgeräten verarbeitet werden, ausschließlich von Poseidon Watercooler GmbH zu den jeweils gültigen Listenpreisen zu beziehen, da die Geräte speziell für den Gebrauch der von Poseidon Watercooler GmbH angebotenen Produkte ausgelegt ist. Die Verarbeitung anderer Produkte kann erhebliche Störungen hervorrufen und elektronisch festgestellt werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für den Fall, dass er Fremdprodukte verwendet, für jeden einzelnen Fall der Fremdverwendung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 € zu zahlen. Dem Vertragspartner ist es unbelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

6. Kaution
Der Vertragspartner hat für die Mietgeräte eine Kaution in der vereinbarten Höhe zu leisten. Sie ist nicht verzinslich angelegt. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des jeweiligen Gerätes erhält der Vertragspartner die Kaution zurückerstattet.

7. Rückgabe der Geräte
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, hat der Vertragspartner das jeweilige Mietgerät im sauberen und betriebsbereiten Zustand frachtfrei und auf eigenes Risiko zum Beendigungszeitpunkt – bzw. bei einer außerordentlichen Kündigung unverzüglich - an Poseidon Watercooler GmbH, Hansestr. 19, 18182 Bentwisch zurückzusenden, so dass Poseidon Watercooler GmbH die Endreinigung gemäß Ziff. 2 durchführen kann. Erfolgt keine Rückgabe oder nicht in der angegebenen Zeit, hat Poseidon Watercooler GmbH das Recht, das Mietgerät dem Vertragspartner zum Listenkaufpreis abzüglich einer Abnutzungspauschale in Höhe von 10 % pro Vertragsjahr zzgl. MwSt. – maximal jedoch 50 % - in Rechnung zu stellen. Das gleiche gilt bei Verlust oder Zerstörung des jeweiligen Gerätes. Dem Vertragspartner bleibt es unbelassen, nachzuweisen ein Schaden sei nicht oder nur in einem wesentlich geringeren Umfang entstanden. Ferner hat Poseidon Watercooler GmbH das Recht, das Gerät auf Kosten des Vertragspartners abzuholen. Die Kosten hierfür betragen EUR 50,00 zzgl. Mwst, wobei der Vertragspartner einen geringeren Aufwand nachweisen kann.

8. Zahlungsbedingungen
Vereinbaren die Parteien den Geldeinzug durch Poseidon Watercooler GmbH vom Konto des Vertragspartners, so verpflichtet sich der Vertragspartner die Abbuchung per Abbuchungsauftrag zu ermöglichen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vereinbarte Jahresmiete jeweils im Voraus zu entrichten.
Die Rechnungslegung hinsichtlich der zur Verarbeitung in den Mietgeräten bestimmten Produkte erfolgt unmittelbar nach Lieferung.
Nach Vertragsbeendigung wird eine Endabrechnung erstellt, in der insbesondere über die letzten Lieferungen, Differenzen aufgrund von zu wenig abgenommenen Produkten, die Endreinigung, die Kaution etc. abgerechnet wird.

 

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