I. Allgemeiner Teil
Die Bedingungen in diesem allgemeinen Teil gelten soweit nicht
gemäß der Sonderregelungen in Teil II eine abweichende
Regelung getroffen wurde.
1. Vertragsschluss
An schriftliche Angebote ist Poseidon Watercooler GmbH 14 Tage
gebunden. Mündliche Angebote können nur sofort angenommen
werden.
2. Zahlungsbedingungen
Es ist grundsätzlich Vorkasse vereinbart. Die Ware wird demgemäss
erst versandt, sobald der vollständige Preis inklusive sämtlicher
Nebenkosten eingegangen ist. Der angegebene Preis versteht sich
gegenüber Kaufleuten ab Lager zzgl. Versandkosten, Transportversicherung
und MwSt. Der angegebene Preis versteht sich gegenüber Verbrauchern
zzgl. Versandkosten und inklusive MwSt.
Die Rechnungen von Poseidon Watercooler GmbH sind grundsätzlich
sofort und ohne Abzug zahlbar und fällig.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit
die Gegenforderung nicht gerichtlich festgestellt, unbestritten
oder von Poseidon Watercooler GmbH anerkannt ist.
Mit dem Tage der Fälligkeit sind die Forderungen von Poseidon
Watercooler GmbH mit 5% zu verzinsen, soweit es sich bei dem Vertragspartner
um einen Kaufmann handelt (Fälligkeitszinsen).
Die Parteien vereinbaren Mahngebühren in Höhe von 5,00
€ ab der zweiten Mahnung. Dem Vertragspartner bleibt es unbelassen,
nachzuweisen ein Schaden sei nicht oder nur in einem wesentlich
geringeren Umfang entstanden.
Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähig- oder
Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, hat Poseidon Watercooler
GmbH ein Zurückbehaltungsrecht, solange nicht alle Forderungen
aus demselben rechtlichen Verhältnis erfüllt worden
sind (§ 273 BGB).
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, soweit es sich bei dem Vertragspartner
nicht um einen Verbraucher handelt, auf Gefahr des Vertragspartners.
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer, Spediteur,
Frachtführer oder sonstige Beförderungsperson geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung – auch bei frachtfreier Lieferung –
auf den Vertragspartner über.
Die Angabe von Lieferzeiten ist unverbindlich, es sei denn, eine
Lieferfrist ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Teillieferungen
sind zulässig. Ist ein Artikel nicht sofort lieferbar, so
wird dieser bei Verfügbarkeit kostenfrei nachgesandt. Die
Lieferung erfolgt unverzüglich, solange der Vorrat reicht.
Der Vertragspartner wird über eine eventuelle Nichtverfügbarkeit
unterrichtet.
Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht, eventuell auch
nur in Teilmengen. Bei Spitzenweinen behält sich Poseidon
Watercooler GmbH eine Mengenkürzung vor. Sollte bei einem
Wein bis € 15,00 der Vorrat aufgebraucht sein oder ein Jahrgangswechsel
stattgefunden haben, liefert Poseidon Watercooler GmbH den Folgejahrgang,
es sei denn, der Vertragsparter erwähnt ausdrücklich
in der Bestellung, dass der Folgejahrgang nicht gewünscht
wird.
4. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Poseidon Watercooler GmbH. Der Vertragspartner ist
befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
weiterzuveräußern. Sämtliche hieraus entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Vertragspartner hiermit im
Voraus an Poseidon Watercooler GmbH ab, und zwar in Höhe
des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer).
Poseidon Watercooler GmbH nimmt die Abtretung an. Ungeachtet dieser
Abtretung bleibt Poseidon Watercooler GmbH weiterhin zur Einziehung
der Forderung berechtigt.
5. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Handelt es sich bei dem
Vertragspartner um einen Kaufmann, so hat dieser bei der Warenannahme
der Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§
377 ff. HGB nachzukommen. Er ist verpflichtet, die Ware unverzüglich
zu untersuchen und Mängel bzw. Fehllieferung gegenüber
Poseidon Watercooler GmbH schriftlich zu rügen, anderenfalls ist der
Vertragspartner mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Kaufgegenständen
beträgt ein Jahr.
6. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegenüber
Poseidon Watercooler GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn, Poseidon
Watercooler GmbH, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfe
handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig oder verletzte
eine Kardinalpflicht des Vertrages oder das Leben, den Körper
oder die Gesundheit des Vertragspartners oder Poseidon Watercooler
GmbH hat eine Garantiehaftung übernommen.
Die Haftung von Poseidon Watercooler GmbH ist hinsichtlich Vermögens-
und Sachschäden für nicht voraussehbare, vertragsuntypische
Schäden ausgeschlossen .
7. Datenschutz
Poseidon Watercooler GmbH speichert die für die Abwicklung
dieses Vertragsverhältnisses anfallenden Daten gemäß
der gesetzlichen Bestimmungen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bentwisch. Gerichtsstand ist Rostock, soweit
es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt.
9. Salvatorische Klausel/Nebenabreden
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen
und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung
des Schriftformerfordernisses.
II. Sonderreglungen
A. Sonderreglungen für die Gerätevermietung und die
Lieferung dazugehöriger Produkte
Der nachfolgende Teil ergänzt bzw. ersetzt die Regelungen
in Ziff. I. für die Gerätevermietung und die Lieferung
dazugehöriger Produkte.
1. Vertragsschluss
Mit Ausfüllen des Lieferantrages gibt der Vertragspartner
ein Angebot zum Abschluss einer Liefervereinbarung ab. Poseidon
Watercooler GmbH ist berechtigt, das Angebot binnen 10 Werktagen
anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich durch Übersendung
der unterschriebenen Liefervereinbarung oder konkludent durch
das Aufstellen der/des jeweiligen Geräte/s erfolgen.
2. Gegenstand der Vereinbarung
Poseidon Watercooler GmbH stellt dem Kunden gemäß der
Liefervereinbarung die jeweiligen Geräte zur Verfügung
und führt bei Mietgeräten während der Vertragslaufzeit
mit Ausnahme von Desinfektions-, Reinigungs- und Entkalkungsarbeiten
alle durch natürlichen Verschleiß auftretenden Reparaturen
ausschließlich erforderlicher Ersatzteile ohne Berechnung
aus. Der Vertragspartner ist verpflichtet, in einem Zyklus von
drei Monaten Reinigungs- und Entkalkungsarbeiten durch Poseidon
Watercooler GmbH durchführen zu lassen. Die Kosten trägt
der Vertragspartner. Desweiteren ist der Vertragspartner verpflichtet,
bei Rückgabe des Gerätes dieses durch Poseidon Watercooler
GmbH (end)reinigen und -desinfizieren zu lassen.
3. Laufzeit und Kündigung
Die Liefervereinbarung wird auf bestimmte Zeit, wie vereinbart,
geschlossen. Sie verlängert sich jeweils um die vereinbarte
Laufzeit, wenn nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs
Monaten vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich gekündigt
wird, es sei denn es ist eine kürzere Kündigungsfrist
schriftlich vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
4. Abnahmeverpflichtung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine bestimmte Menge der
mit dem Mietgerät zu verarbeitenden Produkte monatlich abzunehmen.
Eventuelle Mengendifferenzen zwischen den tatsächlich mit
den Geräten verarbeiteten oder genutzten und der von Poseidon
Watercooler GmbH bezogenen bezogenen Produktmenge sowie für
zuwenig bezogene Einheiten, werden dem Vertragspartner mit 10
Cent pro Tassen- bzw. Bechereinheit als Vertragsstrafe berechnet,
ohne dass es eines weiteren Nachweises bedarf.
Die Belieferung der mit dem Gerät zu verarbeitenden Produkte
erfolgt in periodischen Abständen durch Poseidon Watercooler
GmbH – grundsätzlich ohne Aufforderung durch den Vertragspartner.
Bei einer Direktbestellung des Vertragspartners erfolgt die Belieferung
durch Poseidon Watercooler GmbH binnen sechs Arbeitstagen.
5. Warenbindung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit
den gesamten Bedarf an Produkten, die in den zur Verfügung
gestellten Mietgeräten verarbeitet werden, ausschließlich
von Poseidon Watercooler GmbH zu den jeweils gültigen Listenpreisen
zu beziehen, da die Geräte speziell für den Gebrauch
der von Poseidon Watercooler GmbH angebotenen Produkte ausgelegt
ist. Die Verarbeitung anderer Produkte kann erhebliche Störungen
hervorrufen und elektronisch festgestellt werden. Der Vertragspartner
verpflichtet sich, für den Fall, dass er Fremdprodukte verwendet,
für jeden einzelnen Fall der Fremdverwendung eine Vertragsstrafe
in Höhe von 100 € zu zahlen. Dem Vertragspartner ist
es unbelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
6. Kaution
Der Vertragspartner hat für die Mietgeräte eine Kaution
in der vereinbarten Höhe zu leisten. Sie ist nicht verzinslich
angelegt. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des jeweiligen
Gerätes erhält der Vertragspartner die Kaution zurückerstattet.
7. Rückgabe der Geräte
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich
aus welchem Grund, hat der Vertragspartner das jeweilige Mietgerät
im sauberen und betriebsbereiten Zustand frachtfrei und auf eigenes
Risiko zum Beendigungszeitpunkt – bzw. bei einer außerordentlichen
Kündigung unverzüglich - an Poseidon Watercooler GmbH,
Hansestr. 19, 18182 Bentwisch zurückzusenden, so dass Poseidon
Watercooler GmbH die Endreinigung gemäß Ziff. 2 durchführen
kann. Erfolgt keine Rückgabe oder nicht in der angegebenen
Zeit, hat Poseidon Watercooler GmbH das Recht, das Mietgerät
dem Vertragspartner zum Listenkaufpreis abzüglich einer Abnutzungspauschale
in Höhe von 10 % pro Vertragsjahr zzgl. MwSt. – maximal
jedoch 50 % - in Rechnung zu stellen. Das gleiche gilt bei Verlust
oder Zerstörung des jeweiligen Gerätes. Dem Vertragspartner
bleibt es unbelassen, nachzuweisen ein Schaden sei nicht oder
nur in einem wesentlich geringeren Umfang entstanden. Ferner hat
Poseidon Watercooler GmbH das Recht, das Gerät auf Kosten
des Vertragspartners abzuholen. Die Kosten hierfür betragen
EUR 50,00 zzgl. Mwst, wobei der Vertragspartner einen geringeren
Aufwand nachweisen kann.
8. Zahlungsbedingungen
Vereinbaren die Parteien den Geldeinzug durch Poseidon Watercooler
GmbH vom Konto des Vertragspartners, so verpflichtet sich der
Vertragspartner die Abbuchung per Abbuchungsauftrag zu ermöglichen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vereinbarte Jahresmiete
jeweils im Voraus zu entrichten.
Die Rechnungslegung hinsichtlich der zur Verarbeitung in den Mietgeräten
bestimmten Produkte erfolgt unmittelbar nach Lieferung.
Nach Vertragsbeendigung wird eine Endabrechnung erstellt, in der
insbesondere über die letzten Lieferungen, Differenzen aufgrund
von zu wenig abgenommenen Produkten, die Endreinigung, die Kaution
etc. abgerechnet wird.